Rechtsprechung
AG Berlin-Neukölln, 28.04.2010 - 16 C 348/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schneebeseitigungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag; Dienstvertrag; Wegfall der Vergütung bei nicht rechtzeitiger Leistung wegen nachträglicher Unmöglichkeit; Winterdienst
- RA Kotz
Winterdienstvertrag als Werkvertrag - Entfall des Vergütungsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Winterdienstvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag - Leistung einer Tätigkeit steht im Vordergrund
Papierfundstellen
- GE 2010, 987
Wird zitiert von ... (3)
- AG Berlin-Schöneberg, 02.03.2011 - 104 C 490/10
Winterdienst: Vergütungsanspruch bei Schlechtleistung des Reinigungsvertrags
Tritt der vereinbarte Erfolg nicht in dem vorgesehenen Zeitrahmen ein, wird dadurch die Leistung unmöglich ( vgl. Urteile des Kammergerichts vom 16. September 1980 zu 7 U 1775/80 in GE 1980, 1059ff und des Amtsgerichts Neukölln vom 28. April 2010 zu 16 C 348/09 in GE 2010, 987ff ).Durch Zeitablauf ist der Klägerin die Leistungserbringung teilweise unmöglich geworden - und zwar nicht erst mit Ende der Wintersaison 2009/2010, sondern bereits nach Ablauf eines den Umständen nach angemessenen Zeitraums nach dem jeweiligen Ende des Schneefalls bzw. der Entstehung von Glätte ( vgl. Urteile des Kammergerichts vom 16. September 1980 zu 7 U 1775/80 in GE 1980, 1059ff, des Amtsgerichts Neukölln vom 28. April 2010 zu 16 C 348/09 in GE 2010, 987ff und des LG Konstanz vom 21. Oktober 1994 zu 2 O 520/93 ).
Die Überwachung der Witterungsverhältnisse und das unverzügliche Tätigwerden bei Ende des Schneefalls bzw. bei Glättebildung macht gerade das Wesen der von der Klägerin übernommenen Verpflichtung aus ( vgl. Urteil des AG Neukölln vom 28. April 2010 zu 16 C 348/09 ).
- OLG Brandenburg, 04.10.2012 - 12 U 39/12
Winterdienstvertrag als Werkvertrag
Die Tatsache, dass hier eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen worden war, die jeweils monatlich anfallen sollte, nimmt dem Vertrag nicht zwangsläufig den Charakter eines Werkvertrages (so im Ergebnis auch AG Tempelhof-Kreuzberg GE 2012, 407; AG Berlin-Mitte GE 2012, 408; AG Spandau GE 2011, 1624; anderer Ansicht LG Berlin GE 2012, 754; LG Potsdam GE 2012, 347; LG Berlin GE 2011, 953; AG Neuköln GE 2010, 987). - AG Berlin-Mitte, 01.02.2012 - 29 C 54/10
Winterdienstvertrag und Minderungsrecht bei mangelhafter Schneeräumung
Obwohl die Wintersaison nach dem Vertrag insgesamt 6 Monate umfasst und hiernach die Tage der mangelhaften Leistung prozentual mit weniger als 50 % zu bewerten sind, kann bei der Berechnung des objektiven Wertes der erbrachten Leistung nicht außer Acht bleiben, was auch Zweck der Übertragung des Winterdienstes ist (AG Neukölln GE 2010, 987): "... Der Anlieger, der den Winterdienst beauftragt, zahlt sowohl für das tägliche Beobachten der Wetterlage, als auch für das tatsächliche Räumen des Schnees und das Streuen im Rahmen des erforderlichen und der vorgegebenen Fristen.